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Informationen für Behandler:innen

Die Lehrtherapien werden im Rahmen des Psychotherapiestudiums vom Land finanziert und werden von uns nicht mit den Krankenkassen abgerechnet. Dadurch können auch Patient:innen mit erworbenen Hirnschädigungen teilnehmen, die z.B. die Indikation für ambulante Neuropsychologische Psychotherapie nicht vollständig erfüllen (z.B. weil sie das 5-Jahres-Kriterium nicht erfüllen). Die Behandlung bei uns kann zusätzlich zu einer laufenden ambulanten Psychologischen Psychotherapie erfolgen.


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